Das gute Angebot!

Wenn ich an ein „gutes Angebot“ denke, dann meine ich nicht nur qualitativ gute Produkte und Dienstleistungen, sondern auch ein gut formuliertes Angebot. Warum?

Wie ein Vertrag zustandekommt
Beim Stichwort „Angebot“ denke ich ja oft an „Angebot und Nachfrage“. Das ist sicherlich ein ziemlich wichtiges Begriffspaar, allerdings bestimmt die Nachfrage keinesfalls, ob beziehungsweise mit welchem Inhalt ein Vertrag zustandekommt. Wesentlich für diese Frage ist vielmehr die „Annahme“. Und was ist das, eine „Annahme“? Für Juristen ist es eine einseitige und meist empfangsbedürftige Willenserklärung. Und für den Rest der Welt?

Das einfache Ja!
Wie nimmt man ein Angebot an? Durch ein einfaches „ja“. Das „ja“ kann man natürlich auch anders „ausdrücken“ – zum Beispiel mit dem Wort „einverstanden“, aber auch mit einem Kopfnicken oder durch entsprechendes Verhalten (Juristen bezeichnen das gerne als „konkludent„).
Beispiel gefällig?
Ich bin bei Ihnen/Euch zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Natürlich habe ich ein (schönes) Geburtstagsgeschenk dabei. Es entspinnt sich folgender Dialog:

Ich: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! (und überreiche dabei das Geschenkt)
Gastgeber: Danke, aber das wäre doch nicht nötig gewesen! (nimmt das Geschenk und packt es aus)
Gastgeber: Ach, das ist aber schön. Herzlichen Dank dafür.

Was ist (rechtlich) passiert? Wir haben (auch wenn wir in dem Moment ganz bestimmt nicht über Vertragsrecht nachgedacht haben!) einen Vertrag geschlossen. Mein „Angebot“ könnte man wie folgt formulieren: ich möchte Ihnen/Dir das hier schenken, weil heute Ihr/Dein Geburtstag ist. Und die Annahme? Der Gastgeber sagt nicht „ja“ oder „einverstanden“, er betont vielmehr, daß ein Geschenk überhaupt nicht nötig gewesen wäre. Aber: er nimmt das Geschenk an, packt es aus und bedankt sich dafür. In diesem Verhalten liegt (aus rechtlicher Sicht) die Annahme. So versteckt sich hinter dem Geburtstagsgeschenk ein Vertrag.

Was bedeutet das für die Gestaltung von Angeboten?
Das Angebot wird durch ein einfaches „ja“ angenommen. Das bedeutet, daß das Angebot so klar und deutlich gestaltet sein muß, daß der Empfänger/die Empfängerin des Angebots auch einfach „ja“ sagen kann. Das ist manchmal ziemlich schwierig – gerade wenn Alternativen oder zusätzliche Leistungen im Raum stehen. Ein Angebot ist dann „gut“ formuliert, wenn man es tatsächlich mit einem „ja“ annehmen kann und beide Vertragspartner wissen, was sie vereinbart haben. Jede Unklarheit kann – unabhängig von den rechtlichen Fragen, die sich dann stellen – zu Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit führen.

Zurück zum Bäckereibeispiel
Damit ist aber noch nicht klar, wer im Bäckereibeispiel das Angebot abgibt. Das läßt sich jetzt aber relativ einfach überprüfen, denn der/die Annehmende sagt „ja“.
Was passiert, wenn ich in eine Bäckerei komme und „ja“ sage? Vermutlich werde ich irritiert angeschaut, sonst passiert aber nichts. Was passiert aber, wenn ich sage „zwei Brötchen bitte“? Die Bäckereiverkäuferin könnte jetzt „ja“ sagen – damit nimmt sie mein Angebot an. Der Käufer/die Käuferin gibt also in unserem Beispielsfall das Angebot ab.

Die neue Frage
Auch diese Woche möchte ich Ihnen/Euch eine Frage mitgeben: Vor ein paar Tagen habe ich vom lokalen Supermarkt einen Werbeprospekt im Briefkasten gefunden. Diese Woche sollten dort Orangen im Angebot sein und zwar 2kg für Euro 1,50. Natürlich bin ich sofort zum Supermarkt geeilt und wollte zwei Beutel Orangen kaufen. An der Kasse erlebte ich allerdings eine unangenehme Überraschung. Der Kassierer tippte pro 2kg-Beutel einen Preis von € 3,50 ein. Ich protestierte sofort und berief mich auf den Prospekt. Das sei leider ein Tippfehler klärte mich der Kassierer auf und war nicht bereit, mir die Orangen zum Preis von € 1,50 pro Beutel zu verkaufen.

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3 Kommentare zu Das gute Angebot!

  1. Jürgen sagt:

    Schöner Artikel. Ein Angebot mit einem einfachen „Ja“ annehmen zu können, ist aber in der Praxis, nach meiner Erfahrung eher selten der Fall. Es gibt fast immer Alternativ- oder optionale Positionen, so dass man zumindest nochmal zum Stift greifen muss, um etwas auszustreichen oder per Kreuzchen anzuwählen, bevor man „Ja“ sage kann. Ich finde es eher gut, wenn diese Alternativen auch erwähnt werden, und nicht erst später „überraschend“ im Nachtrag auftauchen, weil keiner vorher dran gedacht hat (oder nicht hat dran denken wollen ;-)).

    • astridchristofori sagt:

      Danke für die Antwort! Zu den Alternativpositionen: ja, klar – das Problem an sich ist natürlich bekannt. Aber auch da sollte man es meines Erachtens für den Kunden so überschaubar (und einfach) wie möglich gestalten und es stellt sich natürlich auch immer die Frage, was man im Vorfeld (zum Beispiel im Gespräch) schon abklären kann. „Nachträge“ sind oft problematisch und führen auch schnell zu Mißverständnissen und Reibungen. Aber das Thema werde ich sicherlich noch separat aufgreifen.

  2. Jürgen sagt:

    Ja, Nachträge sind immer unangenehm. Die „optionalen Auftragspositionen“ sind daher manchmal hilfreich und helfen „Diskussionen“ zu vermeiden. „Überschaubar und einfach“ beißt sich meiner Erfahrung nach nicht selten mit „ausführlich und vollständig“ – und letzteres halte ich bei einem Angebot für besonders wichtig.

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