Mündlich, schriftlich – Hauptsache einig?

Hand aufs Herz: wer denkt schon beim Brötchen- oder Zeitungskauf wirklich darüber nach, daß er/sie gerade einen Vertrag schließt? Und doch ist es so. Im Alltag schließen wir ganz viele Verträge – wir kaufen Lebensmittel, wir lösen Fahrkarten, wir gehen ins Kino oder ins Theater. In unserem (alltäglichen) Sprachgebrauch spiegelt sich das kaum wieder. Wenn ich (so wie letzte Woche geschildert) gefragt werde, ob wir einen Vertrag brauchen, dann ist damit meist der „schriftliche Vertrag“ gemeint, der von vielen Menschen durchaus als mühsame Hürde empfunden wird.

Auf dem Weg zum Vertrag ……
Aber wie ist es denn nun? Nehmen wir an, ich gehe in eine Bäckerei. Es entspinnt sich folgender Dialog zwischen mir und der Verkäuferin:

Ich: Guten Tag.
Verkäuferin: Guten Tag. Was kann ich für Sie tun?
Ich: Ein Brötchen bitte.
Verkäuferin: Rund oder spitz?
Ich: Rund, bitte.
Verkäuferin: Das macht 25 Cent.
Die Verkäuferin packt das Brötchen in eine Tüte, ich lege die 25 Cent auf die Theke und nehme die Tüte an mich.

Was ist passiert? Richtig, ich habe ein rundes Brötchen zum Preis von 25 Cent gekauft. Die Verkäuferin und ich sind uns einig geworden, wir haben also – ohne groß darüber nachzudenken – einen Kaufvertrag geschlossen und auch direkt „ausgeführt“.

Aber es läuft ja nicht immer so glatt. Denkbar ist natürlich auch folgender Dialog:

Ich: Guten Tag.
Verkäuferin: Guten Tag. Was kann ich für Sie tun?
Ich: Ein Brötchen bitte.
Die Verkäuferin packt ein spitzes Brötchen in die Tüte.
Ich: Halt, ich wollte kein spitzes Brötchen, sondern ein rundes Brötchen.
Verkäuferin: Wir haben nur noch spitze Brötchen.
Ich: Oh …….

Und nun? Sind wir uns einig geworden? Nein, bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Ich könnte jetzt entweder sagen: „Schade, dann nicht“ (und dann kommt kein Kaufvertrag zustande) oder ich könnte sagen „Naja, dann nehme ich ausnahmsweise ein spitzes Brötchen“ (und dann kommt doch noch ein Kaufvertrag zustande).

Der Nachweisgedanke
Beim Brötchenkauf ist das natürlich noch überschaubar. Aber manchmal sind unsere Absprachen ja ein bißchen komplexer. Das ist schon dann der Fall, wenn zwischen meiner Bestellung und dem Abholen ein paar Tage liegen. Beispiel: ich möchte für eine Feier bestimmte Brot- und Brötchensorten bestellen, damit ich sicher bin, daß ich am Wunschtag alles bekomme. Ich selbst mache mir einen Einkaufszettel und lese den in der Bäckerei vor. Aber auch die Verkäuferin wird sich notieren, was ich für welchen Tag bestelle, damit nichts schiefläuft. Meistens klappt das ja auch, aber in der Hand habe ich jetzt nichts. Spinne ich diesen Gedanken nun weiter, so komme ich schnell zu einer schriftlichen Bestellung oder zu der Bitte um ein schriftliches Angebot, damit ich einen „Nachweis“ habe.

Ein schönes Beispiel für den „Nachweisgedanken“ liefert das Arbeitsrecht. Einen Arbeitsvertrag kann ich jederzeit mündlich schließen. Als Arbeitnehmer habe ich jedoch gemäß dem Nachweisgesetz einen Anspruch, daß der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhält.

Ähnlich lief es auch in dem Gespräch, von dem ich letzte Woche berichtet habe. Wir haben die wesentlichen Bedingungen (Ort, Zeit, Dauer, Inhalt, Honorar) schriftlich festgehalten und waren beide damit zufrieden. Der Vertrag war aber schon mündlich zustandegekommen – das schriftliche Festhalten der vereinbarten Bedingungen war rechtlich nicht notwendig, als „Nachweis“ aber sicherlich sinnvoll.

Die neue Frage
Natürlich möchte ich auch diese Runde nicht beenden, ohne eine Frage an die Leserinnen und Leser zu richten. Hier also die Frage für diese Woche:

Der selbständige Designer Herr Bunt wurde von der Grau GmbH um ein Angebot für die Erstellung einer Webseite gebeten. Herr Bunt hat zunächst ausführlich mit der Geschäftsführerin der Grau GmbH telefoniert und dann folgendes Angebot erstellt:

Angebot Nr. 111 vom 26.11.2013

Sehr geehrte Frau Grau,

für die Erstellung Ihrer Webseite mache ich Ihnen folgendes Angebot:
Startseite, 4 Unterseiten € 1000,00

Mit freundlichen Grüßen
Herr Bunt

Die Grau GmbH hat umgehend bei Herrn Bunt angerufen und ihn gebeten, loszulegen. Schon Anfang Dezember war die Webseite fertig und die Grau GmbH auch begeistert. Herr Bunt schickte dann am 15.12.2013 seine Rechnung über einen Betrag von insgesamt € 1190,00 – nämlich € 1000 gemäß dem Angebot vom 26.11.2013 plus 19% Umsatzsteuer (€ 190,00). Die Grau GmbH will allerdings nur € 1000,00 zahlen. Herr Bunt ist ratlos. Was meinen Sie/meint Ihr?

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Nun werde ich wieder neugierig verfolgen, was sich hier tut. Wie immer freue ich mich über Fragen, Rückmeldungen, Retweets ……..

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